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Geschichte der Juden in Bayern (allgemeine Darstellungen)

Bayern. Der Freistaat B. besteht in seinem ungefähren jetzigen Umfang erst seit etwa 120 Jahren. Seine früheren Bestandteile waren die Herzogtümer Ober- und Niederbayern, die Rheinpfalz, Oberpfalz, verschiedene Freistädte (große Judengemeinden in Regensburg, Nürnberg und Augsburg), die Bistümer (u.a. Bamberg, Passau, Eichstädt, Freising) u.a.m. Die j. Geschichte ist in diesen einzelnen Landesteilen ungleichartig verlaufen.

Die ältesten bayerischen J.-gemeinden stammen wahrscheinlich aus alter, aber nicht - wie für Augsburg und Regensburg behauptet wird - aus vorchristlicher Zeit. Die Raffelstetter Zollordnung von 906 über den Brückenzoll in Passau ist der erste urkundliche Beweis für den Aufenthalt von J. in B. In Regensburg sind sie erstmals im Jahre 981 nachweisbar, in Passau und München seit dem 13. Jhdt., in der herzoglichen Residenz Landshut seit der Gründung (1204). Jedoch darf man schon frühere Anwesenheit in den Städten vermuten. Sie betrieben Handel, hauptsächlich mit Sklaven, Salz und Pferden, später auch mit Edelmetallen, und das Geldgeschäft. Kaum in einem anderen Lande haben sie im MA so viele Leiden erduldet wie in B. Die Kreuzzüge, die falschen Blutbeschuldigungen und Anklagen der Hostienschändung, der "Schwarze Tod" u.a. brachten immer von neuem Ausplünderung, Vertreibung und Tod über sie. 1096 wurden sie u.a. in Regensburg verfolgt. 1276 aus ganz Ober-B. verjagt, 1285 wurden sie in München der Ermordung eines Christenkindes angeklagt, und die Synagoge (in der heutigen Gruftstraße) wurde in eine Kapelle verwandelt. 1298 wiegelte der Edelmann Rindfleisch durch die Beschuldigung der Hostienschändung die Pöbelmassen gegen die J. auf, und in den Gemeinden Röttingen, Rothenburg, Würzburg und Nürnberg wurde ein entsetzliches Blutbad angerichtet. Zu den Märtyrern in Nürnberg gehörte u.a. der Rabbiner Mardochaj ben Hillel, Verfasser des Kompendiums "Mardochaj". 1314 wurden die J., wohl nur für kurze Zeit, des Landes verwiesen, 1336-38 wütete die Armleder-Verfolgung; besonders schwer war das Blutbad in Deggendorf (1337), zu dessen Andenken noch im Jahre 1800 in Regen ein Theaterstück "Der Religionseifer oder die Ausrottung der J. in Deggendorf anno 1337" aufgeführt wurde. In wirtschaftlicher Hinsicht wurden für die J. die im Mittelalter beliebten und bis in die neuere Zeit häufigen Schulderlässe für ihre christlichen Schuldner besonders drückend. Erwähnenswert sind die Schuldenerlässe des Herzogs Heinrich nach einer J.-verfolgung in Straubing für die Bürger (1338) und des Kaisers Wenzel vom Jahre 1390 für den Herzog Friedrich, worauf auch alle "Grafen, Ritter, Herren, Knechte und andere Untertanen" dieselbe Vergünstigung erhielten.

Vor 1442 wurden die J. abermals aus Oberbayern, 1477 aus Eichstädt vertrieben, 1478 in Passau verfolgt, 1498 aus Nürnberg, 1519 aus Regensburg, 1551 aus dem ganzen damaligen B. verjagt, wobei Joselman von Rosheim sich dafür verbürgen mußte, daß das Gebiet von Ober- und Niederbayern in Zukunft von J. nicht betreten würde. In der Landesordnung von 1553 werden sie als "schädliches Element" bezeichnet. Sie mußten bei der Durchreise mit Geleitbriefen versehen sein (Judengeleit) und durften sich in derselben Ortschaft, während der Dauer des Geleitbriefes, nur einmal aufhalten. Ja, sie konnten sogar ihre Forderungen nicht persönlich geltend machen, und den Christen wurde jeglicher Handel mit J. auch außerhalb des Landes untersagt; selbst Verträge waren ungültig. Diese und andere Bestimmungen der Landesordnung wurden durch die Polizeiordnung von 1616 noch verschärft. - Allerdings wohnten J. seit langem und mit nicht allzu großen Unterbrechungen in Ländern, die später an B. fielen, so bes. im Bistum Würzburg, Bamberg, in Ansbach-Bayreuth, in Teilen der Pfalz, im Schwäbischen usw., während Ober- und Niederbayern ihnen fast zwei Jahrhunderte lang verschlossen blieben. In der Pfalz, in Franken und in Schwaben nahm die Zahl der J. im 17. und 18. Jhdt. bedeutend zu. Von hier aus fand dann die Besiedelung der in der Zwischenzeit judenfreien Zentren des Landes, München, Nürnberg, Regensburg usw., statt.

Während der österreichischen Besetzung des Landes im spanischen Erbfolgekrieg (1701-14) kamen vornehmlich J. aus Österreich nach B., die größere Geldgeschäfte machten. Nach dem Kriege wurden sie gegen den Widerspruch der Stände ausgewiesen. Aber bald darauf findet man sie wieder in München. Der Kurfürst selbst nahm bei J. Anleihen auf, die nach und nach den Betrag von 3 Millionen überstiegen. Als die Zahlung verlangt wurde, warfen die Verordneten die Frage auf, ob man im Hinblick auf andere Verbindlichkeiten "die stipulirten übermäßigen Gewinne zu zahlen gehalten sei". 1750 wurden die Beschränkungen der Polizeiordnung von 1616 für die Hoffaktoren und die mit Freipässen versehenen J. aufgehoben. Die letzteren mußten allerdings die Pässe alljährlich erneuern, andernfalls sie dem Leibzoll und Geleit unterlagen. Der um jene Zeit herausgegebene Codex Maximilianeus enthielt mehrere drückende Bestimmungen für die J. Vollkommen rechtlos waren die ausländischen J., die nur auf kurfürstliche Pässe zu den Jahrmärkten kommen durften; den unbefugten Durchreisenden drohte die Konfiskation ihrer Waren. Im letzten Viertel des 18. Jhdts. wurden zwar einzelne, wirtschaftlich schädigende Maßnahmen gegen die J. ergriffen (so in der Oberpfalz Ausschluß vom Erwerb von Liegenschaften, Hausierverbot usw.), andererseits aber wuchs die Duldung gegenüber ihrem religiösen Leben. So wurde in München die früher verbotene Abhaltung des Laubhüttenfestes gestattet, das Verbot, daß Jüdinnen dort nicht entbinden dürfen (sie mußten sich früher zu diesem Zwecke nach Kriegshaber bei Augsburg begeben), aufgehoben usw.

B. war lange eine Stätte j. Gelehrsamkeit. Regensburg, Fürth, Nürnberg u.a. Gemeinden hatten berühmte Talmudschulen. Von bedeutenden Gelehrten, die in B. wirkten, seien Jakob Weil, Israel Bruna, Moses Minz genannt. Im 18. Jhdt. spielten im wirtschaftlichen z.T. auch im politischen Leben die Hoffaktoren, dann die j. Hoflieferanten eine Rolle, so Noe Samuel Isaak, I. Westheimer, A.E. Seligmann u.a.

Unter der Wirkung der Aufklärung und mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Interessen des Landes änderte sich allmählich die Stellung des Staates zu den J. Nach Erlaß des Edikts über die Glaubensfreiheit der Protestanten seitens des Kurfürsten, späteren Königs Maximilian IV. Joseph (1800) wandte dieser sein Augenmerk auch der J.-frage zu und verkündete in einer Resolution i. J. 1801, daß auch "dieser unglücklichen Menschenklasse" - wie man damals die J. nannte - "nachdem man sie doch aus den Erbstaaten nicht verbannen könne, ohne sich einer Grausamkeit und Ungerechtigkeit schuldig zu machen, eine solche Einrichtung gegeben werden möchte, durch welche sie allmählich zu nützlichen Staatsbürgern erzogen werden würden." Diese Kundgebung ermutigte die J. des Fürstbistums Würzburg zu dem Versuche durch die Hilfe des Würzburger Theologieprofessors Oberthür die Gleichberechtigung zu beantragen. Seine Eingabe war sehr vorsichtig und zurückhaltend abgefaßt, sodaß sie in keiner Weise den gewünschten Erfolg haben konnte. Immerhin, die Frage war ins Rollen gebracht. 1804 erhielten die J. das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen, im folgenden Jahre wurde ihnen der Zutritt zur Bürgermiliz gestattet. 1808 wurde der lästige Leibzoll abgeschafft. Die damals versuchte Beseitigung der Rabbinergerichte wurde durch die Bemühungen der Judengemeinde in Fürth wieder rückgängig gemacht. Die Konstitution vom 1. März 1808 stellte zwar den Grundsatz der Religions- und Gewissensfreiheit auf, besserte aber keineswegs dadurch die Rechtslage der Juden. Das Edikt vom 10. Juni 1813 erklärte sie zwar in bezug auf ihre Pflichten für Bürger, gab ihnen aber noch nicht die vollen Rechte. Insbesondere waren es die §§ 12 und 13 des Edikts, die eine starke Benachteiligung der J. enthielten. Nach ihnen durfte die Zahl der J.-familien "an den Orten, wo sie dermalen bestehen, in der Regel nicht vermehrt werden, soll vielmehr nach und nach vermindert werden, wenn sie zu groß ist."
Ferner wurde die Niederlassung von J. in einer Zahl, die über diejenige der z. Zt. des Edikts an einzelnen Orten ansässigen J. hinausging, oder die Neuansiedlung von J. dort, wo sie noch nicht wohnten, von der besonderen königlichen Genehmigung abhängig gemacht, die nur an Fabrikanten oder Handwerker oder Ackerbautreibende erteilt werden sollte. Die Einrichtung des Schutzbriefs wurde durch die Matrikel ersetzt, die für jede 1813 niedergelassene Familie bei der Kreisregierung eingetragen wurde und auf den ältesten Sohn sich vererbte. Die übrigen Söhne mußten, um eine Familie gründen zu können, eine Matrikelvakanz, die nur durch einen Todesfall oder die Auswanderung einer Familie eintreten konnte, abwarten und dann für den Kauf noch große Geldopfer bringen.

Gegen diese Gesetzesbestimmungen kämpften die Gemeinden unter Führung der Gemeinde Fürth ein halbes Jahrhundert. Die Verfassung vom 26. Mai 1818 brachte den J. noch immer keine Gleichheit der Rechte, obwohl die Gleichheit der Pflichten unverändert fortbestehen blieb. Die J. waren von der ständischen Vertretung ausgeschlossen. Die Fürther j. Gemeinde, die früher durch zwei Mitglieder im Magistrat vertreten war, blieb bei den Wahlen im Jahre 1818 ohne jede Vertretung, und erst auf ihre Vorstellungen erhielt sie durch königliche Verordnung einen Vertreter. Eine im April 1819 in München abgehaltene j. Notablenversammlung beschloß eine Petition an den Landtag um Gewährung der Vollberechtigung, und in Ausführung dieses Beschlusses verfaßte der Rabbiner S. W. Rosenfeld, nachmaliger Distriktsrabbiner in Bamberg, eine Denkschrift, die dem Landtage eingereicht wurde. Während die Münchener Kaufmannschaft die Bemühungen der J. um Gleichberechtigung zu durchkreuzen suchte, trat der Erlanger Prof. Lips für sie ein. 1819 beschloß der Landtag eine Revision des Edikts von 1813 bei der Regierung zu beantragen. Aber schon zwei Wochen darauf kam es durch die Hep-hep-Hetze zu Überfällen auf J. an verschiedenen Orten B.s, und unter dem Einfluß der Gasse wurde die Revision hinausgeschoben. Umsonst bemühten sich die Vertreter der J. auf Grund der Beschlüsse einer neuen Notablenversammlung (Ende 1821), die Regierung erklärte die Revision für "noch nicht zeitgemäß". 1831 petitionierten die Gemeinden Ansbach, Fürth und Würzburg aufs neue, und nach der Landtagsdebatte vom 5. November dieses Jahres wurde eine Entschließung im Sinne einer umfassenden Revision angenommen, der auch die Regierung zustimmte. Aber die Regierung wollte, nachdem sich drei Jahre hindurch die Vorarbeiten hingezogen hatten, zunächst eine Vereinheitlichung der j. Gemeinden und ihre Unterordnung unter eine Oberkirchenbehörde bewirken. Die im Jahre 1836 auf Veranlassung der Regierung abgehaltenen Kreissynoden zeigten, daß die Meinungsverschiedenheiten unter den J. unüberbrückbar waren, und dies diente als Vorwand für eine weitere Zurückhaltung der Revision. Das Ministerium Abel nahm überdies noch Anlaß, den J. zu erklären, daß die alles verflachende "rationalistische Kritik" und die zu der "so verderblichen Neologie und dem religiösen Indifferentismus" ausartende Aufklärung von der Regierung mißbilligt werden müßten (1838). Erst 1846 kam es zu einem neuen Landtagsbeschluß, der jedoch nur die Beseitigung einiger Beschränkungen forderte und die Zustimmung der Regierung erhielt. In der Debatte hatte sich bes. der katholische Theologe und Historiker v. Döllinger hervorgetan. Die unbefriedigende Lage der bayerischen J. in der ersten Hälfte des 19. Jhdts. hatte bewirkt, daß viele von ihnen nach Amerika auswanderten und es dort zum großen Teil zu Wohlstand und Ansehen brachten. Die Bestrebungen der Regierung, die J. durch Gewährung der Gleichberechtigung nur an j. Landwirte, Handwerker und Industrielle (s. oben) vom Handel abzuwenden, hatten nur geringen Erfolg. 1822 zählte man unter 53 402 J. in B. 252 Bauern- und 169 Handwerkerfamilien; 1844 waren es 1216 Bauern und 4813 Handwerker.

Auch nach der Revolution von 1848 trat nur allmählich eine Besserung der Rechtslage ein. Die Proklamation des Königs vom 6. März 1848, die eine "Verbesserung" der Lage der J. in Aussicht gestellt hatte, blieb zunächst ohne praktische Folgen. Wohl sprach sich im folgenden Jahre die Abgeordnetenkammer grundsätzlich für die Gleichberechtigung aus, aber die zweite Kammer desavouierte sie. Die Zeit der Reaktion war für eine befriedigende Lösung noch nicht reif, und 1851 wurde die Aufrechterhaltung der drückenden Bestimmungen des Edikts von 1813, gegen die die Gemeinden immer wieder mit Petitionen ankämpften, ausdrücklich bestätigt. Abermals wanderten in jener Zeit zahlreiche J. aus B. nach Amerika aus. 1861 fiel endlich das Gesetz über die Matrikeln. Doch erst das Jahr 1872 brachte die volle Gleichberechtigung, sodaß man von da ab theoretisch in B. zwischen den J. und Nichtjuden keinen Unterschied mehr kannte. Die antisemitische Bewegung der 80er Jahre wirkte sich aber auch in B. aus. Abgesehen von vereinzelten Sozialdemokraten wurden J., nachdem zuerst zwei j. Abgeordnete dem Landtag angehört hatten, in diese Köperschaft nicht gewählt. Auch im Staatsdienst wurde ihre Zulassung zeitweise beschränkt. Im Heeresdienst, wo urspr. das Patent käuflich war, erreichten sie dagegen lange Zeit die Beförderung zu aktiven, wenn auch untergeordneten Offiziersposten und wurden auch vielfach zu Reserveoffizieren befördert. Zu Beginn des 20. Jhdts. gab das wirtschaftliche Vordringen von J. besonders als Warenhausbesitzer, die äußere Ursache für das Hervortreten des latenten Antisemitismus. Der Zustrom von Emigranten im Jahre 1906 veranlaßte den ersten größeren Vorstoß gegen die Ostjuden. Nach der Eisnerschen Ministerschaft (1918-19) und der Räteregierung (April 1919) war der Antisemitismus in B. stärker, roher und gefährlicher als im übr. Deutschland. Das Treiben Hitlers und der nationalsozialistischen Bewegung unter Führung Ludendorffs führte zu einer wüsten Agitation gegen die J., die 1923 in der Ausweisung zahlreicher Ostj. ihren Höhepunkt erreichte.

1921 bildete sich der "Verband Bayerischer Israelit. Gemeinden". Von den (1925) 49 163 bayerischen J. wohnen 7813 in der Pfalz. Das ganze Land ist in 21 Rabbinatsdistrikte, davon 4 pfälzische, aufgeteilt. Die Zahl der J. betrug in:

München (Gesamtgebiet)
10 687
Nürnberg
8603
Fürth
2504
Würzburg
2261
Augsburg
1208
Ludwigshafen
1241
Bamberg
972

Die j. Bevölkerung B.'s ist in den J. 1910 bis 1925 von über 55 000 um fast 6000 Personen = annähernd 11 % zurückgegangen, während die Gesamtbevölkerung in Bayern sich um über 7 % vermehrt hat. 1925 betrug der Anteil der J. an der Gesamtbevölkerung 0,7 %.

(Jüdisches Lexikon, Berlin 1927)

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